Das Betreute Einzelwohnen bietet Ihnen die Möglichkeit einer individuellen ambulanten Betreuung in Ihrem eigenen Zuhause.
So können unnötig lange stationäre Aufenthalte und Unterbringungen in gemeindeentfernten Einrichtungen (auf den Landkreis Cham bezogen) verhindert werden.
Für wen ist das Betreute Einzelwohnen gedacht?
- für Patienten, die sich längere Zeit in stationärer psychiatrischer Behandlung befinden und entlassen werden könnten, wenn eine intensive Betreuung gewährleistet wäre. - für chronisch psychisch kranke Menschen mit eigener Wohnung, die einer regelmäßi- gen Betreuung bedürfen, um Verwahrlosungstendenzen entgegen zu wirken und ständig wiederkehrende Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. - für Personen, die durch Rehabilitationsmaßnahmen über eine gewisse Selbständigkeit verfügen, jedoch für ein eigenverantwortliches Leben noch angemessene Unter- stützung brauchen - für psychisch kranke alte Menschen, die noch in der eigenen Wohnung leben, jedoch ohne nachgehende Begleitung den sozialen Bezug zur Umwelt verlieren und in Alten- und Pflegeheimen aufgenommen würden. - für Familien mit erkrankten Familienmitgliedern, psychisch kranke alleinerziehende Mütter, psychisch kranke Paare, psychisch kranke Eltern. - für psychisch kranke Menschen mit zusätzlicher Alkoholproblematik.
- Krisenintervention
Was kann das Betreute Einzelwohnen bieten?
- Hilfen zur Vermittlung und zum Erhalt einer Wohnung
- Hilfen zur Sicherung der materiellen Existenz
- Beratung und Hilfen im lebenspraktischen Bereich
- Hilfen zur Tagesstrukturierung und bei der Freizeitgestaltung
Krisenintervention
- Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz und/oder der beruflichen
Eingliederung
- Beratung des sozialen Umfeldes
- Vernetzung der unterschiedlichen psychosozialen, medizinischen und
institutionellen Hilfsangebote
- Regelmäßige Beratungsgespräche
- Krisenintervention
Haben Sie Interesse am Betreuten Einzelwohnen?
Vereinbaren Sie unverbindlich ein Gespräch mit uns zum gegenseitigen Kennenlernen und um auftretende Fragen zu besprechen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Finanzierung des Wohnraumes und des Lebensunterhaltes obliegt Ihnen. Die an- fallenden Betreuungskosten werden in der Regel vom Bezirk Oberpfalz als Sozialhilfeträger übernommen.